UVV-Prüfungen / Service für Unternehmen aus der Industrie- und Baubranche.

Wir prüfen:

  • Vakuumheber (Glassauger, Saugbatterie, Paneelsauger) Verschiedene Hersteller wie Kappel, Woods Powr Grip, Schmalz, Viavac, Aerolift und Wirth
  • Ortsfeste und ortsveränderliche Krane (Minikrane, Mobilkrane) z.B. MAEDA, UNIC und Ormig
  • Montage- und Lastenlifte von KSF, Böcker Alp-Lift und Wienold, Sumner, Guil
  • Glaslifte und Glasrobot (Smartlift, KS-Schulten, Winlet, Bohle)

Ihr Kontakt:

Max Eckl: 09606-9238957
max.eckl@bavarialift.de

Sabrina Reichenberger: 09606-923 89 58
sabrina.reichenberger@bavarialift.de

 

 

Gut zu wissen:

Was ist die UVV ?

Die UVV ist eine Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die neue Bezeichnung lautet DGUV Regeln (ehemalige Abkürzung UVV / BGR / GUVR / BGI / BGG).

Grundlage für diese BG Regeln ist die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 2007/ 30 / EG. Diese Richtlinie regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern in der EU.

Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt im § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches.

Die Fachaufsicht über die DGUV Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Neben den DGUV Regeln lässt das Bundesamt auch andere Organisationen "Vorschriften oder Normen zu speziellen Sachgebieten“ erstellen z.B. elektrische Prüfung nach DGUV und VDE.

Weitere Vorgaben zur UVV Prüfung sind unteranderem in der BetrSichV, ArbmittV, TRBS, VDI und En Normen geregelt.

In welchen Intervallen muss geprüft werden?

In der DGUV 100-500 ( alt BGR 500 ) ist die jährliche UVV-Prüfung beschrieben. Bei Abweichungen vom jährlichen Prüfzyklus ist dieser schriftlich zu dokumentieren.

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